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Zertifizierung/Anrechnung
Für alle Psychotherapeut:innen - unabhängig vom Eintragungsjahr - gilt:
- 150h Theorie
- 50h Supervision
- 200h Therapiesitzungen mit Kindern und Jugendlichen
absolviert.
Antragsformular für die Zertifizierung in Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
⇒ Der Abschluss der SKJ Weiterbildung kann frühestens ein Jahr nach Eintragung in die Psychotherapeut:innen Liste des BMG erfolgen. Daher raten wir allen Interessent:innen, die SKJ-Weiterbildung erst nach Eintragung in die Liste des Bundesministeriums für Gesundheit zu starten.
⇒ Als Vorerfahrungen können aus der fachspezifischen Ausbildung durch Ihre persönliche Ausbildungsleitung bzw. in der Zeit des „Status“ (d.h. In Ausbildung unter Supervision) angerechnet werden:
von den erforderlichen 150h Theorie...................max. 75h
von den erforderlichen 50h Supervision............max. 25h
von den erforderlichen 200h Therapiestunden....max. 100h
⇒ Die fehlenden Theorie-Einheiten müssen durch Online-Module im Rahmen des SKJ-Weiterbildungscurriculums absolviert werden.
Alle Theorie-Stunden, die vor dem 1.1.2018 zusätzlich absolviert wurden, werden für Zertifizierung nicht mehr angerechnet. Es gelten zur Anrechnung nur Stunden, die nach dem 1.1.2018 erworben wurden!
Nachweise sind nötig!
⇒ Die fehlenden Supervisions-Einheiten müssen ab 1.1.2018, sofern die Zertifizierung durch die ÖAS beantragt wurde, auch an der ÖAS besucht werden!