Zertifizierung/Anrechnung

Für alle Psychotherapeut:innen - unabhängig vom Eintragungsjahr - gilt:

  • 150h Theorie
  •   50h Supervision
  • 200h Therapiesitzungen mit Kindern und Jugendlichen

absolviert.

Antragsformular für die Zertifizierung in Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

⇒ Der Abschluss der SKJ Weiterbildung kann frühestens ein Jahr nach Eintragung in die Psychotherapeut:innen Liste des BMG erfolgen. Daher raten wir allen Interessent:innen, die SKJ-Weiterbildung erst nach Eintragung in die Liste des Bundesministeriums für Gesundheit zu starten.

⇒ Als Vorerfahrungen können aus der fachspezifischen Ausbildung durch Ihre persönliche Ausbildungsleitung bzw. in der Zeit des „Status“ (d.h. In Ausbildung unter Supervision) angerechnet werden:

    von den erforderlichen 150h Theorie...................max.   75h
    von den erforderlichen   50h Supervision............max.   25h
    von den erforderlichen 200h Therapiestunden....max. 100h

⇒ Die fehlenden Theorie-Einheiten müssen durch Online-Module im Rahmen des SKJ-Weiterbildungscurriculums absolviert werden.
Alle Theorie-Stunden, die vor dem 1.1.2018 zusätzlich absolviert wurden, werden für Zertifizierung nicht mehr angerechnet. Es gelten zur Anrechnung nur Stunden, die nach dem 1.1.2018 erworben wurden!
Nachweise sind nötig!

⇒ Die fehlenden Supervisions-Einheiten müssen ab 1.1.2018, sofern die Zertifizierung durch die ÖAS beantragt wurde, auch an der ÖAS besucht werden!