Psychotherapiegesetz NEU & Akademisierung der Psychotherapieausbildung

Infos & Dossier

Wie die Psychotherapieausbildung in Österreich in Zukunft geregelt sein wird, ist derzeit Gegenstand vieler Diskussionen. Noch gibt es dazu keine sicheren Informationen.

Sicher ist, dass alle Personen, die sich bereits jetzt in der Psychotherapieausbildung befinden (auch im Propädeutikum) ihre Ausbildung in der derzeitigen Form fortsetzen und abschließen können.

Die ÖAS wird weiterhin regelmäßig systemisch-fachspezifische Curricula in der gewohnten Form in Wien, Graz, Salzburg und Innsbruck sowie an der Sigmund Freud Universität in Wien anbieten.

Nachfolgend erlauben wir uns, Ihnen eine Nachricht der Expert:innengruppe an den Psychotherapiebeirat samt einem Dossier zu übermitteln. Dieses Dossier wurde hinsichtlich geplantem Psychotherapiegesetz NEU und der Akademisierung der Psychotherapieausbildung von einer Expert:innengruppe erstellt und enthält somit konkrete Vorschläge für die politischen Entscheidungsträger:innen


Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleg:innen im Psychotherapiebeirat!
Wie nunmehr schon breiter und öffentlich diskutiert ist ein Neuerlass des Psychotherapiegesetzes mit einer allgemeinen Verankerung an öffentlichen Universitäten in einem dreiphasigen Ausbildungsgang in Zusammenarbeit mit Fachgesellschaften von den politischen Entscheidungsträger:innen imlaufenden Jahr 2023 projektiert. Dazu fand am 25.1.2023 eine Hybridveranstaltung seitens der Berufsverbände ÖBVP und VÖPP mit den Gesundheitssprechern der Regierungsparteien (Schallmeiner, Smolle), Vertretern des Gesundheitsministeriums (Kierein) und Fachpersonen des Beirates (Datler, Korunka) sowie der MedUniWien (Löffler-Stastka) mit mehr als 700 Teilnehmer:innen auf der Basis des vorliegenden Dossiers statt.

In der Anlage darf ich Ihnen nun dieses Dossier der Expert:innengruppe (Datler, Hochgerner, Korunka, Löffler-Stastka, Pawlowski, Zieser und Expert:innen der Abteilung im Gesundheitsministerium) in Abstimmung mit den Berufsverbänden (ÖBVP, VÖPP und steirischer Berufsverband) zur laufenden Initiative eines neuen Psychotherapiegesetzes übermitteln, das eine Synopsis der psychotherapeutischen Position darstellt und im Anhang durch aktuelle wissenschaftliche Artikel zur Versorgungslage und wissenschaftlichen Fundierung der in Österreich anerkannten Psychotherapieverfahren ergänzt wird.

Die Papiere wurden von im Psychotherapiebeirat langjährig tätigen Personen mit

  • grundsätzlichen Anmerkungen zur historischen und aktuellen Besonderheit der Psychotherapie im Ramen gesetzlich anerkannter Gesundheitsberufe,
  • der Möglichkeit zur Vernetzung in der Ausbildung mit universitärer Organisation,
  • der aktuellen zahlenmäßigen Erfassung sowohl der Ausbildung als auch des Bedarfs von Psychotherapie in Österreich
  • auf der Basis der einstimmig beschlossenen Resolution zum Psychotherapiegesetz aus dem letzten Psychotherapiebeirat im Dezember 2022

erstellt.

Wir ersuchen um Ihre wohlwollende Kenntnisnahme mit der Anregung, dieses Dossier sowohl auf der Homepage Ihrer Organisation öffentlich zu machen als auch Ihren Kandidat:innen zur Psychotherapieausbildung, Ihrem Lehrpersonal und den Absolvent:innen Ihres Verfahrens zeitnah als Download oder/und per E-Mail zur Verfügung zu stellen. 

Diese Information ergeht an alle propädeutischen und fachspezifischen Ansprechpartner:innen im Beirat. Damit hoffen wir auf eine breite und bereits vorab informierte Diskussion im kommenden Psychotherapiebeirat (März 2023), in die bereits ihre und die Rückmeldung ihrer Kolleg:innen aus den Propädeutika und Fachspezifika einfließen können mit der späteren Möglichkeit zur Stellungnahme in einem möglichen Begutachtungsverfahren zu einem kommenden Gesetzesentwurf.

Ich danke für Ihr Interesse und kollegiale Unterstützung,

Markus Hochgerner MSc MSc
Ausschuss für fachspezifische Angelegenheiten/Psychotherapiebeirat am BMSGAK