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Solidaritätsfond
Wir wollen helfen...
Gerade als Psychotherapeut:innen arbeiten wir mit Menschen, die von emotionalem Leid geplagt werden und sehr oft auch mit belastenden Schicksalsschlägen und Lebensumwelten zu kämpfen haben.
Die ÖAS und ihre engagierten Mitglieder haben sich daher entschlossen, dass sie einen Teil der Mitgliedsbeiträge für die Unterstützung von Menschen in Notlagen bereitstellen wollen.
Durch den Solidaritätsfond leistet die ÖAS einen Beitrag zur sozialen Verantwortung und präsentiert sich als Institution, die aktiv dazu beiträgt, individuelles Leid zu lindern und abzuwenden. Der Fond ist getragen von der Idee, dass eine kleine finanzielle Unterstützung einen Impuls darstellen kann, der schließlich für Menschen in schwierigen Situationen einen Wendepunkt markieren kann.
In der Generalversammlung am 23.4.2023 wurde die Einrichtung eines Solidaritätsfonds beschlossen. Durch dessen Schaffung wird betont, dass die Mitglieder der ÖAS bereit sind, füreinander einzustehen, soziale Verantwortung zu übernehmen und einander gegenseitig zu unterstützen zu wollen. Der Solidaritätsfonds ist jedoch bewusst nicht an eine bestimmte Zugehörigkeit gebunden. Er soll auch Menschen unterstützen die nicht Mitglieder der ÖAS sind.
Ziel soll eine Verhinderung oder Linderung der Notlage oder ein Anstoß für einen Wendepunkt sein.
Unterstützung erhalten können folgende Personengruppen:
- Klient:innen oder Personen, die in keinem besonderen Verhältnis zur ÖAS stehen.
- ÖAS-Mitglieder, die in eine Notlage geraten sind (z.B. durch eine lange Erkrankung) bzw. die auch für sich selbst um eine Unterstützung ansuchen können.
- Dezidiert ausgeschlossen ist die Übernahme von Kostenzuschüssen für Psychotherapien.
- Der Solidaritätsfond unterstützt in Form einer individuellen, einmaligen Hilfe.
- Wurde bereits aus dem Rita-Vogel-Stipendium eine Unterstützung gewährt, ist eine weitere Förderung durch den Solidaritätsfonds ausgeschlossen.
Die Beträge werden aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert und können daher nur eingeschränkt vergeben werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Schritt 1:
Ein ÖAS-Mitglied, welches eine Unterstützung anregen möchte, skizziert im Formular (siehe unten) die Notlage bzw. regt eine Unterstützung an.
Wichtig ist, dass die Art der Notlage bzw. das Anliegen, wofür die Unterstützung verwendet werden soll, sehr konkret genannt werden (bitte keine allgemeinen Formulierungen).
Zudem ist im Formular kurz auszuführen, welche Chancen sich durch eine Unterstützung ergeben bzw. wie die Notlage durch die Unterstützung gemildert werden kann. Notwendig ist ebenso, dass die Person, die eine Unterstützung erfahren soll, damit einverstanden ist, dass die angegebenen Daten verwendet bzw. weitergegeben werden dürfen.
Schritt 2:
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen des Solidaritätsfonds diskutieren, ob eine Förderung sinnvoll erscheint bzw. in Hinblick auf das verbleibende Budget gewährt werden kann. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, ist es gegebenenfalls noch notwendig, kurz bei der zu unterstützenden Personen nachzufragen. Nach der Entscheidung wird diese von einer Mitarbeiter:in des Solidaritätsfonds über das Ergebnis informiert. Die Person, die eine Unterstützung angeregt hat, wird nicht weiter involviert bzw. auch nicht über das Ergebnis informiert.