Das Seminar wird aufgeteilt an 2 Abenden stattfinden: 01.12. und 10.12. jeweils von 17-20:15 Uhr.
Neben der psychotherapeutischen Arbeit gibt es bei der Gründung und Führung einer freien Praxis bestimmte rechtliche Regelungen sowie organisatorische und finanztechnische Abläufe zu beachten.
Das Praxisgründungsseminar richtet sich vor allem an jene Studierende, die in den Status „in Ausbildung unter Supervision“ kommen und bietet Unterstützung, Basisinformationen und Austausch am Beginn der Existenzgründung bzw. freiberuflichen Tätigkeit als Psychotherapeut*in.
Aus dem Inhalt:
- Was braucht es alles, um eine Praxis zu gründen?
- Die wichtigsten rechtlichen Berufspflichten (Verschwiegenheit, Meldepflicht und Melderecht,
Therapievereinbarung, etc.) - Marketingplan bzw. wie viel Werbung ist erlaubt? (Praxisstempel, Türschild, Homepage, etc.)
- Preisgestaltung – Wie muss eine Honorarnote aussehen, damit die Klient:innen mit der Krankenkasse abrechen können?
- Wie funktioniert das überhaupt mit der Kassenabrechnung? Welche Formulare, welche Fristen sind
zu beachten und welche Diagnosen muss/kann ich geben? - Psychotherapie auf Krankenschein – Wie kommt man zu einem Kassenvertrag?
- Einführung in die Buchhaltung einer freien Praxis bzw. einer/eines neuen Selbständigen
- Weshalb Psychotherapeut:innen von der Umsatzsteuer (USt.) befreit sind und wann sie doch zu
bezahlen ist - Das Finanzamt verdient mit! – Einkommenssteuer und Co
- Sozialversicherung und Pensionsversicherung
Referent: Michael Geiger
Systemischer Psychotherapeut, Tätertherapeut und Kriminaltherapeut; Arbeit mit Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erwachsenen in unterschiedlichen Settings. Arbeitsschwerpunkte: Jugendthemen und Ablösungsthematiken, Ängste, Stress, Depressionen, Überlastung, somatische Erkrankungen, familiäre Konflikte, Suchtproblematiken, Arbeiten im Zwangskontext und das Arbeiten mit Sexualität und Sexualdelinquenz.